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Nachricht |
Jan
Administrator
Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 6
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Verfasst am:
30.11.2004, 17:38 |
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-Bitte keine Firmennamen erwähnen, auch wenn der Ärger noch so groß ist.
-Im diesen Forum findet lediglich, ein Erfahrungsaustausch statt und keine Rechtsberatung |
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Verfasst am:
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JRS
Anmeldungsdatum: 23.04.2012
Beiträge: 1
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Verfasst am:
23.04.2012, 12:47 |
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Der „Pfusch am Bau“ beginnt nicht am Bau,
sondern in den Köpfen der
Architekten und Ingenieure
Jung-Projektsteuerer
Produktberater
Hochschul-Ausbildung
selbsternannten Sachverständigen
Hausverwaltungen
und Bauherren
„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln:
1.) durch Nachdenken: Das ist der edelste.
2.) durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
3.) durch Erfahrung: Das ist der bitterste.
Auf Grundlage meiner Sachverständigentätigkeiten kann ich das Zitat nur bestätigen. Was bereits 479 v. Chr. (Konfuzius) galt, trifft heute genauso zu:
„Edel“-Männer und –Frauen scheint es immer weniger zu geben, denn die wenigsten lernen aus Bauschäden oder denken über deren Ursachen nach.
Dies ist kein Wunder, da durch ein Überangebot von neuen Büchern und CAD-Fertigdetails (nahezu jeder Produkthersteller stellt mittlerweile CDs zur Verfügung) das Nachahmen leicht gemacht wird.
Nicht nur junge Kollegen übernehmen gedankenlos fertige Details und müssen später die bittere Er-fahrung machen, dass sie für ihre Fehler haftbar gemacht werden.
Bei meiner Tätigkeit als Sachverständiger muss ich die Ursache des „Mangels“ feststellen. Dabei komme ich immer wieder zu ähnlichen Feststellungen:
Viele Architekten-Kollegen malen anscheinend lieber bunte Bilder und diskutieren stundenlang über Farben, anstatt den ausführenden Firmen Details zur Verfügung zu stellen. Sie verwechseln Bauwerke mit Bühnenbildern. Es ist Aufgabe des Architekten, alle Erkenntnisse zu beschreiben, sei es mit Worten (im Leistungsverzeichnis) oder anhand von Zeichnungen.
Ausführungszeichnungen müssen alle für die Ausführung bestimmten Einzelangaben - unter Berück-sichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - enthalten (d. h. auch Materialan-gaben, Materialstärke usw.). Diese dienen als Grundlage der Leistungsbeschreibung und Ausführung der baulichen Ausführung.
Aufgrund relativ kurzer Planungszeit wird häufig auf Ausführungsdetails verzichtet. Deren Lösung wird dem örtlichen Bauleiter überlassen, der damit überfordert ist.
Der Architekt kann sich bei einem Baumangel nicht herausreden, „die Firma hätte ja Bedenken an-melden müssen...“. Wogegen hätte die Firma Bedenken anmelden müssen, wenn keine Details vorla-gen?
Wenn im Rahmen der Planungspflichten entscheidend wichtige Detailpunkte gar nicht dargestellt wer-den – wie im Fall einer sogenannten „Nullplanung“ – ist bei Eintritt eines Schadens im direkten Zu-sammenhang mit dieser Detaillösung von einem Planungsfehler auszugehen.
Fehler- sowie lückenhafte Planungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen sind an der Tagesord-nung. Die fehlerhafte Planung wird Vertragsbestandteil für den Auftragnehmer. Zur Verhinderung eines daraus resultierenden Ausführungsfehlers sind Bedenkenanmeldungen und Nachträge des Auf-tragnehmers erforderlich.
Es gibt in der VOB/ C1) 63 Gewerke, von den Erd- bis zu den Gerüstarbeiten.
All diese Gewerke muss der Architekt oder der planende Ingenieur eindeutig und erschöpfend durch-denken, ausschreiben und überwachen. Damit ist er häufig über-fordert. Planungsfehler und Ausfüh-rungsfehler sind daher vorprogrammiert.
Ein faires Miteinander von Auftraggeber und Auftragnehmer wird immer seltener.
Baufehler werden nicht sofort beanstandet, sondern erst bei der Abnahme regelrecht „gesucht“ und dort beginnt das Spießrutenlaufen.
Auch setzt es sich immer mehr durch, dass die Baufirmen ihre letzten Zahlungsraten nicht mehr erhal-ten.
Dass der Bauleiter die Verpflichtung hat, zur Schadensminderung beizutragen, wird häufig vergessen.
Architekten-Wettbewerbssieger – meistens sogenannte „Fassaden-Architekten“ – nehmen keine Rücksicht auf die Gebäude-Konstruktion. Sie ignorieren, dass bautechnische Anforderungen Vorrang vor gestalterischen und vegetationstechnischen Aspekten haben.
Jung-Projektsteuerer, die nur ihre Termine im Kopf haben, wissen wenig oder fast gar nichts über beispielsweise „Restfeuchte“ im Estrich-Belag, „Ausschalfristen“ beim Beton oder zulässige Bautole-ranzen, zulässige Rissbreiten usw.
DIN-Normen, Merkblätter, Zulassungen werden unkritisch übernommen.
Es nutzt nichts, wenn etwas in DIN-Vorschriften steht oder aus Merkblättern übernommen wird oder wenn ein Produkt eine Zulassung besitzt, wenn beim Einsatz trotzdem ein „Restrisiko“ verbleibt und daraus Schäden entstehen können. Der Werksvertrag schuldet eine Erfolgssicherheit.
DIN-Vorschriften sind keine Kochbücher im Sinne „… man nehme…“.
DIN-Normen „… um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvorein-genommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.”
Hochschul-Studium
Viele Lehrende nehmen das Wort „Vorlesung“ zu wörtlich. Sie lesen ihr Skript mehr oder weniger ab. Der Lehrstoff muss mit Leidenschaft überzeugend vorgetragen werden. Dies erfordert jedoch über-durchschnittliches Einfühlungsvermögen und Wissen, was leider nicht immer vorhanden ist.
Baukonstruktion (lat. „zusammenfügen“) muss an den Hochschulen wieder verstärkt gelehrt werden!
Studenten gehören heutzutage zur „abkupfernden“ Generation, d. h. Details - wenn vorhanden – wer-den gedankenlos aus Vorlagen abkopiert, sei es per Mausklick im Internet oder aus Büchern.
Dabei wird nicht berücksichtigt, dass Firmen in Details nur ihr Produkt richtig und die angrenzenden Gewerke nur schemenhaft und meist falsch darstellen!
Heute ist fast alles auf einer CD nachlesbar, das heißt: Lernen – nicht nur in der Theorie, sondern auch aus der Praxis, z. B: Bauschäden-Seminare!
Im heutigen Computerzeitalter und aufgrund der vorgenannten Umstände werden die Bauschäden nicht weniger, sondern mehr.
Es wäre hilfreich, wenn z. B. Studenten bereits im 2. Semester anhand von Bauschadensfällen aus den Fehlern lernen und so u. a. an die erforderliche „trockene“ Baustoffkunde/Bauchemie herangeführt werden.
Es gibt nur gute Baustoffe – wir machen jedoch oft schlechte Bauteile daraus.
Schon seit vielen Jahren werden Bauschadensbeschreibungen in Fachzeitschriften bzw. Seminar-Veranstaltungen veröffentlicht. (z.B.: DAS GRUNDEIGENTUM „Typische Baufehler“)
Seminare, in denen über Denkprovokationen das Nachdenken (und nicht Nachahmen) trainiert wird, werden nur von wenigen besucht, vor allem von denjenigen, die es meist nicht nötig haben. Aus der Statistik ist bekannt, dass auf den meisten Bauschadensseminaren nur rund 40 % Architekten oder Ingenieure vertreten sind. Der Rest sind (hier provokativ gemeint) Mitarbeiter von Behörden oder Ver-waltungen, die den Tag „abbummeln“.
Vom Sport weiß man, dass Höchstleistung auch nur durch intensives und ständiges Training erreicht wird. Auch das Erkennen von Baumängeln muss trainiert werden, um Schäden zu vermeiden. Nur – Training erfordert Zeit, viel Zeit!
Hausverwaltungen beauftragen häufig keine Planungen, sondern holen kostenlose Firmenangebote ein. Die Firmen, die Angebote unterbreiten, vergessen fast immer, dass sie mit ihrem kostenlosen Angebot auch gleichzeitig Planungsleistungen übernehmen und auch dafür haften!
Die Preise werden vom AG gelöscht und das „Angebot“ wird als LV neu verschickt.
Da vom AG (Auftraggeber) meist kein Anforderungsprofil erstellt wird, bieten die aufgeforderten Fir-men unterschiedliche Leistungen an, die meist vom Laien nicht erkannt werden.
Der einzige Unterschied, der auch vom „Laien“ sofort erkannt wird, ist der Preis, so dass fast immer der „Billigste“ den Auftrag erhält.
Nur - billig ist noch lange nicht preisgünstig.
Das Dreiecksverhältnis „gut – billig – schnell“ wird häufig verkannt:
- Gut und billig ist nicht schnell,
- gut und schnell ist nicht billig,
- billig und schnell ist nicht gut.
Bauherren oder Immobilien-Käufer sind teilweise auch selbst Schuld.
Wer als Auftraggeber grundsätzlich dem billigsten Anbieter, sei es in der Planung oder Ausführung, ohne Prüfung seiner Qualifikation den Auftrag erteilt, der trägt in nicht geringem Umfang die Mitschuld für spätere Planungs- und Ausführungsfehler.
Für fast alle Produkte gibt es Prospekte, Betriebsanleitungen und Handbücher. Nur der zukünftige Hausbesitzer bekommt keine „Betriebs- oder Gebrauchsanleitung“ für sein Haus.
Wer klärt ihn zum Beispiel darüber auf, dass ein Flachdach oder eine Terrasse gewartet werden muss? Wer sagt ihm etwas über das richtige Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelpilzen?
Der „öffentlich bestellte und vereidigte“ Sachverständige muss überdurchschnittliche Fachkenntnisse aufweisen, dies ist bei einem „selbsternannten“ Sachverständigen nicht immer der Fall.
Die überdurchschnittliche Kenntnis muss auch entsprechend vergütet werden, d. h. mit ca. 125,00 €/Std. ist zu rechnen
Es gibt genügend Sachverständige, die ihre Leistungen für 65,00 €/Std. anbieten, aber kann man dafür entsprechende Leistungen erwarten?
Dies ist vergleichbar, wenn ein 3. Liga-Fußballer um den 1. Platz in der 1. Bundesliga mitspielen will.
Die Meinungsfreiheit oder Neutralität des Sachverständigen wird durch Baustoffproduzenten und auch Verbände immer mehr unterdrückt.
Forschungsergebnisse werden – je nach Interessenlage des Geldgebers – veröffentlicht oder fallen unter den Tisch.
Einige selbsternannte „Sachverständige“ lassen sich engagieren bzw. werden engagiert, um durch ein Mehr (hinzufügen) oder Weniger (weglassen) im Interesse des Auftraggebers die Mängel oder die Mängelfreiheit zu bestätigen.
Früher wurden schwarze Schafe aussortiert. Heute traut sich – aus Angst vor Mitgliederschwund – kein Verband mehr, seine zahlenden Mitglieder zu verwarnen.
Wie soll man Sachverständigen vertrauen, wenn sie sich als „Mietmäuler“ benutzen lassen?
Hier ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gefordert!
Eine entsprechende Liste führen u. a. die Baukammer Berlin.
ZUSAMMENFASSUNG
Es ist leicht und schnell gesagt, der „Pfusch beginnt am Bau“.
Fehler können in jeder Arbeitsstufe produziert werden.
Erst eine eindeutige und erschöpfende Planung und Ausschreibung bringt die Qualitätssicherung, die jedoch nicht zum Nulltarif zu haben ist, d. h. diese Leistung muss auch entsprechend vergütet werden!
Qualitätssicherung beginnt im Kopf und nicht anhand von Checklisten.
Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir ihn beherrschen, und das durch Selbststudium. Beruf kommt von „Berufung“ !
Joachim Schulz Bausachverständiger |
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